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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckungsstelle

Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Dienststelle Telefon 09373 202 + Nebenstelle
A - B V-Steuern Amorbach, Oberes Tor 6 371
A - Z Vollstreckungsersuchen anderer Behörden Amorbach, Oberes Tor 6 366
C - HH V-Steuern Amorbach, Oberes Tor 6 370
HI - P V-Steuern Amorbach, Oberes Tor 6 341
Q - Z V-Steuern Amorbach, Oberes Tor 6 340
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar