Skip to main content

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Daniel Cyranek
Galgensteige 43, 74706 Osterburken,
StNr.:202 / 209 / 60294

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
und Festsetzung des Verspätungszuschlags 2023 vom 08.04.2026

20.04.2026 bis 05.05.2026 09373 2020 - 487