Sonstige Verkehrsteuern
Lotteriesteuer, Totalisatorensteuer, Spielbankabgabe
Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern
Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Zentralfinanzamt Nürnberg