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Sonstige Verkehrsteuern

Lotteriesteuer, Totalisatorensteuer, Spielbankabgabe

Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern

Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Zentralfinanzamt Nürnberg