Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Zuständig für die Bodenschätzung im Amtsbezirk des Finanzamts Obernburg mit Außenstelle Amorbach ist der amtlich landwirtschaftliche Sachverständige beim Finanzamt Aschaffenburg.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer in der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Aschaffenburg
Aufgabenbereich | Telefon + Nebenstelle |
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Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | 06021 492-1685 |